Donnerstag, 11. September 2014

Abbas al-Awwal, Schah Abbas I.




Schah Abbas I.

war ein persischer Herrscher aus der Dynastie der Safawiden (Safawiden war der Name einer Herrscherdynastie im Iran, die von 1501 - 1736 n.Chr. regierte und die Schia als Staatsreligion vorgab).

Er regierte von 1587 bis 1629 n.Chr. als Schah von Persien. Er kam an die Macht, nachdem er seinen Vater in einer Palastrevolution gestürzt hatte. Abbas I. gelang es sein Reich zu vergrößern, indem er die Usbeken bei Herat (eine Stadt im westlichen Afghanistan im Tal des Hari Rud) besiegte und aus Chorasan (eine historische Region in Zentralasien) vertrieb. 

Auch führte er einige Kriege mit den Osmanen. 1598 verlegte er seine Hauptstadt von Qazvin nach Isfahan, wo er viele Bauwerke errichten ließ. 1599 soll Abbas I. seine Armee mit Hilfe der Engländer reformiert haben. Mit dieser neuen Armee konnte er 1603 die Osmanen besiegen und eroberte so die westpersischen Gebiete und den Irak. 1605 vertrieb er die Osmanen aus Basra.
Er führte zudem 1609-1610 einen Krieg gegen den kurdischen Emir Emirhan Lepzerin und eroberte deren Burg von Dimdim, die am Urmiasee lag. Zahlreiche Kurden sollen nach Chorasan deportiert worden sein.
1615 schlug Abbas I. einen Aufstand der Georgier in Tiflis nieder, wobei mehr als 60.000 Menschen starben und weitere 100.000 vertrieben wurden. Eine Allianz zwischen Osmanen und Tataren wurde 1618 ebenfalls geschlagen. 1622 eroberte er die Insel Hormuz von den Portugiesen zurück. Zu dieser Zeit gründete er die nach ihm selbst benannte Stadt Bandar Abbas.

Als Abbas I. starb, reichte sein Reich vom Tigris bis zum Indus. Aus Angst, dass er ebenfalls von einem Familienmitglied gestürzt werden würde, ließ er seinen ältesten Sohn Safi Mirza töten und andere Angehörige einsperren. Abbas I. Nachfolger wurde sein Enkel.

Aufgrund seiner militärischen Erfolge wurde er auch "der Große" genannt. Zahlreiche in seiner Zeit gebaute Bauwerke wie die große Moschee in Isfahan waren ursprünglich nach ihm benannt. Nach der Islamischen Revolution im Iran wurden derartige Benennungen aber aufgehoben, da die Zeit der Gewaltherrschaft im missbrauchten Namen des Islam nicht geehrt werden sollte.

Abdülbaki Pascha Bibliothek





Abdülbaki Pascha Bibliothek (Abdülbaki Paşa Kütüphanesi) ist eine ehemalige kleine Bibliothek unmittelbar neben der Merkez Efendi Moschee.

Sie wurde einstmals für den Gouverneur von Marasch (Maraş) namens Abdülbaki Pascha (Paşa) in Istanbul als Schrein gegründet. Unmittelbar neben dem Gebäude befinden sich Gräber. Man hat aber Abstand davon genommen, das Gebäue als Schrein zu nutzen und es wurde zu einer Kinderbibliothek umfunktioniert. Zuvor wurde es dann auch als Schule und als Lagerhalle genutzt.

Ab ca. 1970 n.Chr. war es als Kinderbibliothek bekannt. Das kleine Gebäude steht auf einem nahezu quadratischen Grundriss und hat eine Kuppel. Das 2007 n.Chr. verfallene Gebäude wurde vom Stadtamt restauriert und als Abdülbaki Pascha Neyhane, also ein Gebäude zum Spielen des Instruments "Ney" für kulturelle Veranstaltungen dem Publikumsverkehr eröffnet.




























Mittwoch, 3. September 2014

Reise zum Herrn der Macht






Reise zum Herrn der Macht: Meine Reise verlief nur in mir selbst
Taschenbuch von Muhyiddin Ibn Arabi (Autor), Franz Langmayr (Übersetzer), Wolfgang Herrmann (Übersetzer)


Muhyiuddin Muhammad Ibn Arabi gilt als einer der bekanntesten Mystiker. Er wurde auch  als "der größte Meister" [al-schaich al-akbar] bezeichnet, weil sein Einfluss auf die allgemeine Entwicklung des Sufismus sehr hoch eingeschätzt wird.

Ibn Arabi wurde am 7. August 1165 in Murcia (Spanien) geboren und entstammt einer sehr berühmten Familie. Sein Vater war ein einflussreicher Mann, zu dessen Freunden unter anderem Averroes und Abd al-Qadir al-Dschilani zählen.
Nach der Besetzung Murcias durch die Almohaden (eine muslimische Berber-Dynastie, die zwischen 1147 und 1269 über den Maghreb und al-Andalus herrschte) siedelt die Familie des damals achtjährigen Ibn Arabi nach Sevilla um. Dort studiert er den Heiligen Qur'an und Auslegung [tafsir], die Verfahrensweise [sunna], islamisches Recht [scharia], arabische Grammatik und hört Vorträge der berühmtesten Lehrer seiner Zeit.

Er wird auch von zwei geehrten Frauen erzogen, Schams Umm al-Fuqara aus Marchena und Munah Fatima bint Ibn al-Muthanna aus Cordoba. Beide sind zu diesem Zeitpunkt schon sehr alt, letztere zumindest über neunzig Jahre.
Einige Jahre später heiratet Ibn Arabi eine Frau namens Maryam bint Muhammad ibn Abdun. Diese ist eine sehr beliebte und einflussreiche Person und teilt mit ihrem Ehemann den Wunsch, sich in die Mystik zu vertiefen.

Im Jahr 590 n.d.H. (1193 n.Chr.) verlässt Ibn Arabi die iberische Halbinsel und reist nach Tunis (Tunesien). Auf dieser Reise behauptet er Chidhr begegnet zu sein und von ihm ein Chirqa, ein Gewand des Sufismus, erhalten zu haben.
Aufgrund der andauernden Kämpfe in Nordafrika entscheidet er sich noch im selben Jahr, nach Andalusien zurückzukehren. Dabei trifft er auf dem Weg nach Sevilla in der Stadt Tarifa auf al-Qalafat, um mit ihm über die Verdienste der Armut und des Reichtums zu diskutieren.
In den Jahren 591 und 593 n.d.H. bereist er Fes, wo sein Ruf ihm vorauseilt und viele Schüler anzieht. Anschließend kehrt er in seine Geburtsstadt Murcia zurück. Auf dem Weg dorthin verweilt er in Granada und besucht die Sufi-Schule von Almeria, die von Ibn al-Arif gegründet war.

598 n.d.H. unternimmt Ibn Arabi eine weite Reise in den Orient, wobei er Alexandria, Kairo und schließlich Mekka besucht. 601 n.d.H. verlässt er Mekka und geht nach Bagdad. Anschließend bereist er Ägypten und geht 604 n.d.H.erneut nach Mekka. Ibn Arabi besucht auch Konya.
Im Jahr 620 n.d.H. beschließt Ibn Arabi, sich in Damaskus niederzulassen, wo er bis zu seinem Tod am 28. Rabi-ul-Achir 638 n.d.H. (16.11.1240 n.Chr.)bleibt.

Eine kleine Auswahl seiner Werke ist:
 - "Übersetzung der Sehnsüchte" [tardschuman al-aschwaq]
 - "Die mekkanischen Offenbarungen" [al-futuhat-ul-makkiyya]
 -  "Ringsteine der göttlichen Weisheit" [fusus al-hikam] - in Deutsch erschienen als "Die Weisheit der Propheten"
 - "Der Geist der Heiligkeit, der die Seele leite" [ruh al-quds fi munakahat an-nafs]
 - "Die vollkommene Perle, die Geschichten von denjenigen erzählt, die mir auf dem Weg in die andere Welt geholfen haben" [durrat al-fakhirah fi dhikr man intafa’tu bihi fi tariq al-achirah]
 - "Der innerste Kern" [lubbul lubb] und "Buch der Antworten" [kitab al-Adschwibah] - beide Texte sind in Deutsch erschienen unter dem Titel "Der verborgene Schatz"
Zu den von ihm vertretenen Konzepten gehört auch die Einheit der Existenz [wahdat-ul-wudschud].

Meine Reise verlief nur in mir selbst 

»Ich sah dich nicht auf meinem Weg. Gibt es da noch einen anderen Pfad?« // »Ein jeder hat seinen Weg, den niemand sonst als nur er beschreitet.« // »Und wo befinden sich diese verschiedenen Wege?« //
»Sie entstehen durch das Reisen selbst.«

Zwei Texte des andalusischen Mystikers Ibn Arabi (1165–1240), des »größten Meisters«, die – in Anspielung auf die berühmte »nächtliche Reise« oder Himmelfahrt des Propheten Mohammed – die Umstände und Erfahrungen des völligen Aufgehens in Gott beschreiben.
Ibn Arabis Bearbeitung dieses Materials widerspiegelt sowohl seinen besonderen Zugang zum Koran und den Hadithen als auch die ganze Spannweite seiner metaphysisch-theologischen Lehren und seines Interesses an praktischer Spiritualität.

Im engeren Sinn eine Erläuterung von khalwa, einer Sufi-Übung zur Erlangung der Gegenwart Gottes durch absolute Aufgabe der Welt, beschreibt die Reise zum Herrn der Macht den geistigen Aufstieg durch alle Stufen der Existenz bis hin zur Göttlichen Gegenwart. Ibn Arabi ruft den, der den mystischen Weg der Sufis gehen will, dazu auf, sein Herz zu reinigen und eins zu werden mit seiner inneren Essenz.
Mit großer Klarheit und der Überzeugungskraft autobiografischer Passagen schildert Ibn Arabi die Erfahrung seiner eigenen Himmelfahrt auch im Text Meine Reise verlief nur in mir selbst, einer hier erstmals auf Deutsch vorliegenden, kommentierten Übersetzung des Kapitels 367 aus seinen umfangreichen »Futuhat al-Makkiyah«.



Dienstag, 2. September 2014

Mirza Schafi Wadha - ein Dichter




Mirza Schafi Wadha
war ein Dichter im 19. Jh. n.Chr. in Aserbaidschan.


Er ist 1794 in Gendsche (Aserbaidschan) geboren. Sein Großvater war Muhammad Schafi, einer der Prominenten der Stadt.
Sein Vater Kerbelayi Sadihwar Architekt des Dschawad-Chan-Palastes in seiner Geburtstadt. In der Madrasa lernte er Arabisch und Persisch.
 Seine Verse erschienen in mehreren europäischen Sprachen. 1844 gründete er in Tiflis die literarische Gesellschaft „Divani-hikmət“, die viele prominente Aserbaidschaner, Russen und ausländische Intellektuelle besuchten.

1840 zog er nach Tiflis und arbeitete dort als Lehrer. Mirza Schafis schrieb in Azeri-Türkisch und Persisch. Seine Dichtung wurde in mehrere europäische Sprachen übersetzt.
1844 gründete er in Tiflis die literarischen Kreis "Divani-Hikmet". Dort lernte Friedrich von Bodenstedt ihn kennen.
Bodenstedt veröffentlichte 1851 in Deutschland "Die Lieder des Mirza-Schaffy" mit Übersetzungen der Gedichte von Mirza-Schafi.  Das Buch wurde zu einem großen Erfolg  und wurde in mehrere europäische Sprachen übersetzt.

Nach dem Ableben von Mirza-Schafi behauptete Bodenstadt allerdings, dass er die Gedichte selbst geschrieben hätte.

Mirza-Schaffy hat zusammen mit V.V.Grigoryev das erste Sprachehrbuch in Azeri-Türkisch mit dem Titel "Kitabi-Türki" verfasst.
Er starb 1852 in Tiflis.



Dass du am Abend zu mir kommst, 

Wird sehr zu deinem Frommen sein, 
Wenn du am Morgen lieber kommst 
Es soll dir unbenommen sein – 
Komm du zu irgendeiner Zeit, 
Wirst allezeit willkommen sein!



Dies soll euch jetzt als neuestes Gebot 
Verkündigt werden: 
Es soll auf Erden nicht mehr ohne Not 
Gesündigt werden! 
Wo nicht ein süßer Mund, ein schönes Auge
Verlangen weckt, – 
Da soll den Sündern alle Gnade nun 
Gekündigt werden! 
Jedweder Mund, der sich in schlechten Küssen 
Versündigt hat, 
Kann nur durch eine Flut von echten Küssen 
Entsündigt werden!


Asmi Achmed Effendi, erster Botschafter der Osmanen






Asmi Achmed Effendi,
auch Azmi Ahmet Efendi geschrieben, war der erste Botschafter der Osmanen in Berlin.

Nachdem bereits im November 1763 eine türkische Gesandtschaft in Berlin kurzzeitig anwesend war, traf Asmi Achmed Effendi mit einer 15-köpfigen Gefolgschaft am 16.2.1791 in Berlin ein und bezog am Gendarmenmarkt Quartier. 


1779 erscheint er bei König Friedrich Wilhelm II. zu einer Audienz.
1918 verfasste Otto Müller seien Dissertation mit dem Titel "Azmi Efendis Gesandtschafts-reise an den preußischen Hof. Ein Beitrag zur Geschichte der diplomatischen Beziehungen Preußens zur Hohen Pforte unter Friedrich Wilhelm II." (Hohe philosophische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel).
Asmi Achmed Effendi wurde unter dem Vorwand der Erwiderung der bei dem letzten Thronwechsel dargebrachten Glückwünsche am 12. November 1790 losgeschickt. Er war ein Neffe des Gesandschaftsleiters von 1763 Ahmed Resmi, mit dem er damals in Berlin war.
Der Vorwand war:
Er sollte ein an den König gerichtetes Schreiben des Sultans überbringen, worin dieser verlangte, dass der König den Krieg gegen Russland nun bestimmt im Frühjahr beginne und nicht eher Frieden schließe, als bis die Krim wiedererobert sein würde. Dazu hatte er die Aufgabe, in Berlin zu bleiben.



Donnerstag, 28. August 2014

Verfassung von Medina

Die Verfassung von Medina ist die erste staatliche Verfassung im Islam.
Sie wird oft dargestellt als eine Art Gesellschaftsvertrag zwischen dem Propheten Muhammad (s.) nach seiner Auswanderung [hidschra] als Vertreter der Auswanderer und der ihn willkommen heißenden Bevölkerung von Medina.
"Artikel 1. Dies ist ein Abkommen des Gesandten Allahs zwischen den Gläubigen und Muslimen von den Quraisch (Die Quraisch sind der Großstamm in Mekka von dem Prophet Muhammad (s.) und sämtliche Ahl-ul-Bait (Mit "Leute des Hauses" sind zunächst die Mitglieder des Hauses des Propheten Muhammad (s.) und von Fatima (a.) gemeint) sowie zahlreiche Gefährten abstammen) und den Leuten von Yathrib (Medina) und denen, die sich unter ihnen aufhalten und sich ihnen angeschlossen haben und ihnen im Kampf zur Seite stehen."
Tatsächlich aber handelt es sich um eine Art staatliche Verfassung mit göttlichem Bezug. Sie wird auch als erste staatliche Verfassung des Monotheismus betrachtet.

Die vertragliche Übereinkunft erfolgte 623 n. Chr. Der vollständige Text wurde in der Prophetenbiographie [sira] von Ibn Hischam (Abu Muhammad Abd al-Malik ibn Hischam war der Herausgeber der bekannten Biographie des Propheten Muhammad (s.)) weidergegeben.

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

1. Dies ist ein Abkommen des Gesandten Allahs zwischen den Gläubigen und Muslimen von den Quraisch und den Leuten von Yathrib (Medina) und denen, die sich unter ihnen aufhalten und sich ihnen angeschlossen haben und ihnen im Kampf zur Seite stehen.


2. Diese bilden eine einige Gemeinschaft, die sich von den übrigen Menschen unterscheidet.

3. Die Auswanderer vom Stamm der Quraisch sollen für ihren Bereich verantwortlich sein, in gegenseitiger Zusammenarbeit ihre Entschädigungszahlung [diyya] zahlen und ihre Gefangenen auslösen, in Güte und Gerechtigkeit unter den Gläubigen.

4. bis 11. (nach jedem Stamm folgt derselbe Wortlaut) Und die
Bani Auf, und die Banu Haritha ..., und die Banu Sa‘ida..., und die Banu Dschuscham ..., und die Banu Nadschar ..., und die Banu ‘Amr b. Auf ..., und die Banu Nabit..., und die Banu Aus sollen für ihren Bereich verantwortlich sein und in gegenseitiger Zusammenarbeit ihre Entschädigungszahlung [diyya]zahlen, wie bisher üblich, und jede Gruppe soll ihre Gefangenen auslösen, in Güte und Gerechtigkeit unter den Gläubigen.

12. a) Die Gläubigen sollen keinen Schuldner unter sich im Stich lassen, sondern ihm helfen, sein Lösegeld oder seine Entschädigungszahlung [diyya] nach Billigkeit zu zahlen.
     b) Kein Gläubiger soll gegen den Schutzbefohlenen eines Gläubigen ohne dessen Einverständnis eine Feindschaft eröffnen.

13. Die gottesfürchtigen Muslime erheben ihre Hand gegen jeden unter ihnen, der Unrecht tut oder versucht, Ungerechtigkeit, Sünde, Feindschaft oder Verbrechen unter den Gläubigen zu verbreiten. Ihrer aller Hände sollen gegen ihn erhoben sein, selbst wenn es der Sohn eines der Ihrigen sein sollte.

14. Kein Gläubiger tötet einen Gläubigen eines Ungläubigen wegen.,

15. Allahs Schutz ist einheitlich; der Geringste unter ihnen überträgt die Verpflichtung dazu auf alle anderen. Und die Gläubigen sind untereinander Bündnispartner und Beschützer gegenüber Feinden.

16. Wer von den Juden uns folgt, der soll Hilfe und Unterstützung erhalten; weder soll er unterdrückt werden noch soll man jemandem gegen ihn beistehen.

17. Der Friede der Gläubigen ist einheitlich. Ein Gläubiger schließt keinen Frieden ohne Rücksicht auf andere Gläubige beim Kampf in Allahs Weg, es sei denn, er wäre für alle gleich und verbindlich.

18. Jede Abteilung, die mit uns kämpft, soll abwechselnd abgelöst werden.

19. Die Gläubigen vergelten füreinander das Blut, das in Allahs Weg vergossen wurde.

20. a) Die gottesfürchtigen Gläubigen sollen die beste und geradeste Führung befolgen.      b) Kein Götzendiener soll einem oder unterstützt einen Ungläubigen gegen einen Gläubigen. (Gemeint sind außerhalb des Vertrags stehende Ungläubige.)

21. Wenn jemand absichtlich einen Gläubigen tötet und dies offenkundig ist, unterliegt er der Vergeltung, es sei denn, der Bevollmächtige des Getöteten ist mit der Zahlung einer Entschädigungszahlung [diyya] einverstanden. Die Gläubigen sind hiefür verantwortlich, und es ist ihnen nichts andres erlaubt, als dieses durchzuführen.

22. Einem Gläubigen, der sich mit diesem Vertrag einverstanden erklärt hat und an Allah und den jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, einem Mörder zu helfen oder ihn zu schützen. Wer einem solchen hilft oder Schutz gewährt, auf dem liegt Allahs Fluch und Sein Zorn am Tag der Auferstehung, und weder Ausgleich noch Wiedergutmachung werden von ihm angenommen.

23. Und wenn ihr über irgendetwas uneinig seid, dann wendet euch damit zu Allah und zu Muhammad.

24.Die Juden tragen ihre Unkosten zusammen mit den Muslimen, solange sie mit ihnen gemeinsam kämpfen.

25. Die Juden von den Bani Auf bilden eine Gemeinschaft mit den Gläubigen. Die Juden haben ihre Religion und die Muslime die ihrige. Dies gilt für ihre Schutzbürger wie für sie selbst, es sei denn, jemand begeht Unrecht oder Übertretung; denn ein solcher schadet nur sich selbst und seinen Angehörigen.

26. bis 31. (nach jedem Stamm folgt derselbe Wortlaut, Anm.) Und die Juden der Banu Nadhir ... , und die Juden der Banu Haritha..., und die Juden der Bani Sa‘ida..., und die Juden der Bani Dschuschan..., und die Juden der Banu Aus ..., und die Juden der Banu Tha‘laba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Juden der Bani Auf. Wer jedoch Unrecht oder Übertretung begeht, der schadet nur sich selbst und seinen Angehörigen.

32. Die Dschafnah sind ein Zweig des Stammes Tha‘laba und wie diese selbst.

33. Und die Banu Schutaiba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Juden der Bani Auf, und es soll Gerechtigkeit geben und keine Übertretung.

34. Die Schutzbürger der Tha‘laba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diese selbst.

35. Die Untergruppierungen der Juden sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diese selbst.

36. a) Außer mit der Erlaubnis Muhammads soll niemand von ihnen in den Kampf ziehen.
     b) Niemand soll gehindert werden, Verletzungen zu vergelten. Wer tötet, ist mitsamt seinen Angehörigen dafür verantwortlich, es sei denn, der Getötete hätte angegriffen. Allah ist mit denen, die daran festhalten.

37. a) Die Juden sollen ihre Unkosten bestreiten und die Muslime die ihrigen, und sie sollen einander unterstützen gegen jeden, der gegen die Partner dieses Vertrages Krieg führt. Zwischen ihnen soll es Beratung und freundschaftliche Ermahnung und tugendhafte — keine sündhafte — Zusammenarbeit geben.
     b) Niemand soll die Sache seines Verbündeten sabotieren, und den Unterdrückten soll geholfen werden.


38. Die Juden tragen ihre Unkosten zusammen mit den Gläubigen, solange sie gemeinsam kämpfen.

39. Das Tal von Yathrib (Medina) ist für die Mitunterzeichner dieses Vertrages unverletzlich.

40. Der Schutzbürger hat die gleiche Stellung wie das eigentliche Stammesmitglied; es soll weder Schaden zugefügt noch Verbrechen begangen werden.

41. Ohne das Einverständnis der Zuständigen soll keine Unverletzlichkeit gewährt werden.

42. Was zwischen den Partnern dieses Abkommens an Mordfällen und Streitigkeiten geschieht, so dass davon Unheil befürchtet werden muss, das soll Allah und Muhammad, Allahs Gesandtem, Allahs Segen und Friede sei mit ihm, zur Entscheidung vorgelegt werden. Allah ist mit jedem, der dieses Abkommen mit Vorsicht und Sorgfalt befolgt.

43. Kein Schutz wird den (feindlich gesonnen) Quraisch oder ihren Helfern gewährt.

44. Und die Bündnispartner sollen einander gegen alle beistehen, die Yathrib (Medina)überfallen.

45. a) Wenn sie (die Juden) aufgerufen werden, Frieden zu halten und daran teilzuhaben, dann halten sie ihn und haben daran teil. Wenn sie die Gläubigen gleichermaßen auffordern, so ist das Gleiche für die Gläubigen verbindlich. Ausgenommen ist, wer sich der Religion willen im Krieg befindet.
     b) Auf jedem liegt die Verantwortung für die Sache, die ihn betrifft.


46. Die Juden von al-Aus, sowohl Schutzbürger als auch sie selbst, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Parteien dieses Abkommens. Es soll tugendhafte, keine sündhafte Zusammenarbeit bestehen. Wer Schuld auf sich lädt, trägt sie selbst. Und Allah wacht darüber, dass dieses Abkommen gewissenhaft befolgt wird.

47. Dieses Abkommen soll keinen Unterdrücker oder Übertreter schützen. Wer auszieht, soll Sicherheit genießen, mit Ausnahme dessen, der Unrecht und Übertretung begeht. Allah schützt alle, die dieses Abkommen sorgfältig beachten, und Muhammad ist Allahs Gesandter — Allahs Segen und Friede sei mit ihm.

Mittwoch, 27. August 2014

Die Handschar-Division


Handschar, auch Chandschar oder Khanjar, ist der Name eines im arabischen und osmanischen Raum verbreitet gewesenen Krummdolchs. Die Klingen mit sind in der Regel handgeschmiedet und zweischneidig.
In Oman gilt der Handschar als Teil der traditionellen männlichen Tracht 
und ist Teil des Wappens auf der Landesflagge. Die Schneiden fallen durch einen fast im 90°-Winkel auf.

In Deutschland war der Begriff bekannt im Zusammenhang mit der Handschar-Division

Die Handschar-Division war die 13. Waffen-Gebirgs-Division der Waffen-SS mit dem Namen Handschar, die eineinhalb Jahre während des Zweiten Weltkriegs bestand.
Die Division bestand aus muslimischen Bosniern. Ihre Gründung wird auf Reichsführer-SS Heinrich Himmler und dessen 
Schwärmerei für den Islam zurückgeführt (Reichsführer-SS Heinrich Himmler schwärmte für die weltanschauliche Verbundenheit zwischen Nationalsozialismus und dem Islam. 
Die Ideologie der Muslimbruderschaft, die aus dem Koran abgeleitet wurde, schien sich in einigen Punkten mit der der Nationalsozialisten zu decken – insbesondere bei der Judenfrage). Die Handschar-Divion wurde am 1. März 1943 gegründet. 

Al-Husaini, der "Groß-Mufti" von Jerusalem, floh 1941 infolge des gescheiterten deutschfreundlichen Putsches im Irak nach Deutschland, wo er als persönlicher Gast Hitlers residierte. In Europa knüpfte er enge Kontakte zu bosnischen und albanischen Moslemführern. Ende April 1943 waren ca. 12.000 „Muselgermanen“ angeworben. 

Der Begriff „Muselgermanen“ wurde für die von al-Husseini für die Waffen-SS rekrutierten Soldaten in Bosnien-Herzegowina verwendet.
Der Großmufti sah ebenso wie Hitler eine ideologische Übereinstimmung und 
lobte während seines Aufenthalts in Berlin Hitler als einen „von der gesamten arabischen Welt bewunderten Führer“ und erhoffte sich, dass man Luftangriffe auf Tel Aviv führen würde. 
Ab 1943 war al-Husseini in seiner Funktion als SS-Mitglied mit der Organisation und Ausbildung von bosniakischen Wehrmachtseinheiten und Waffen-SS-Divisionen befasst.

Die bosnischen SS-Einheiten operierten auf dem nominell von der Ustascha kontrollierten Gebiet des „Unabhängigen Staates Kroatien“ und kämpften zusammen mit den kroatischen Streitkräften unter einem gemeinsamen Oberkommando, das ab 1943 offiziell dem Deutschen Reich unterstand.
Sie waren jedoch kein Teil der Ustascha oder der Armee des „Unabhängigen Staates Kroatien“, sondern wurden von deutscher Seite selbstständig aufgestellt. Die Handschar-Divion umfasste ca. 21.000 Mann, darunter auch Personal der nur in Teilen aufgestellten 23. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Kama“ (kroatische Nr. 2).

Im April 1944 wurde ein Imam-Institut für die Ausbildung geistlicher Führer der Truppe gegründet. Die Offiziere der Division waren fast alle 
„Volksdeutsche“. Der Imam der Handschar-Division war Salih Sabanovic, ein Absolvent der Imam-Akademie Zagreb.

Ab Februar 1944 führte die Division Operationen gegen kommunistische Partisanen auf dem Balkan durch. Nach den militärischen Erfolgen der Partisanen unter Tito im September 1944 forderte dieser alle kroatischen und bosnischen Soldaten auf, sich den Partisanen anzuschließen. 
Rund 2.700 Mann der Handschar-Division liefen über. Im Oktober 1944 meldeten die deutschen Behörden in Zagreb nach Berlin, dass die Verbände nicht mehr einsetzbar seien. Im Dezember ließ Himmler die Division auflösen.



Soldaten der 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Handschar“ (kroatische Nr. 1) bei der Ausbildung in Südfrankreich; Lesen einer Broschüre „Islam und Judentum“, Aufnahme der Propagandakompanie der SS, ca. Sommer 1943



Amin al Husseini, der Mufti von Jerusalem, bei den muslimischen SS-Freiwilligen.



Waffen-SS, 13. Gebirgs-Div. "Handschar"


Literatur
- Klaus Gensicke: Der Mufti von Jerusalem. Amin el-Husseini und die Nationalsozialisten.
- Zvonimir Bernwald: Muslime in der Waffen-SS: Erinnerungen an die bosnische Division Handzar 
- Volker Koop: Hitlers Muslime. Die Geschichte einer unheiligen Allianz
- Klaus-Michael Mallmann, Martin Cüppers: Halbmond und Hakenkreuz. Das Dritte Reich, die Araber und Palästina.